Selbstverpflichtung: Finanz- und Werberichtlinien

Ehrenamtliche Arbeit in den Pfarren legt die Basis für die weltweite Arbeit der Hilfswerke unserer Kirche: Die Vision einer gerechteren Welt ein Stück weit in die Realität umzusetzen. Als ChristInnen sind wir solidarisch mit unseren Geschwistern und treten für jene ein, die in ungerechten Strukturen leben. Aus dem Glauben heraus setzen wir uns für die Verbesserung der Lebensumstände von Menschen auf der ganzen Welt ein.

In einer Welt, in der jeder fünfte Mensch in bitterster Armut, von weniger als einem Euro pro Tag lebt, vertrauen die österreichischen ChristInnen ihren katholischen Organisationen für Mission und Entwicklung jährlich über 70 Millionen Euro an, um jenen zur Seite zu stehen, die es am nötigsten brauchen. Mit diesen Mitteln werden Millionen benachteiligter Menschen auf ihrem Weg in eine bessere Zukunft unterstützt.

Dieses Vertrauen verpflichtet. Aber: Nur Seriosität bildet Vertrauen. Deswegen haben sich diese katholischen Organisationen selbst dazu verpflichtet, ihre Arbeit transparent und nachvollziehbar zu machen. Sie lassen sich doppelt, von Staat und Kirche, weit über das gesetzliche Maß hinaus, prüfen. Daher haben die Mitglieder der Koordinierungsstelle Richtlinien für eine Selbstverpflichtung beschlossen. Folgende Ziele waren maßgebend:

  • Wir liefern einen Nachweis der seriösen und kompetenten Arbeit der Organisationen.
  • Wir erbringen einen Nachweis, eine Spendenorganisation der Katholischen Kirche zu sein und geprüft zu werden.
  • Wir dokumentieren Transparenz und Ehrlichkeit im Umgang mit den Spenden, insbesondere im Bezug zur Werbu??????ng und zur Verwaltung.
  • Wir bemühen uns, das Vertrauen der SpenderInnen zu erhalten und zu vermehren, um die Spendentätigkeit zu fördern.
  • Wir müssen für alle Mitgliedsorganisationen der KOO vergleichbare Kriterien („Standards“) in der Spendenwerbung und Spendenverwaltung haben.

In der Selbstverpflichtung sind die Finanz- und Werberichtlinien - wie die wirksame und sparsame Verwendung der Spenden, hohe ethische Ziele sowie die unabhängige Prüfung und Kontrolle durch beeidigte Wirtschaftsprüfer - festgelegt. Die Selbstverpflichtung hat wesentliche Impulse für die Ausarbeitung des Spendengütesiegels gegeben. Das Spendengütesiegel (SGS) wurde erstmals 2001 vergeben. Es geht vor allem um die Rechtssicherheit für SpenderInnen und Spendenorganisationen. Dadurch soll Spendenmissbrauch verhindert werden und die Inhaber des Siegels können damit ihre Seriosität dokumentieren.
Die Finanz- und Werberichtlinien der Koordinierungsstelle sind jedoch strenger als die Kriterien des Spendengütesiegels.


Finanz- und Werberichtlinien der Koordinierungsstelle

Die Finanz- und Werberichtlinien gewährleisten seriöse und kompetente Arbeit. Es handelt sich um ein Qualitätskriterium erster Güte und bezieht sich auf einen offiziellen Vertrag, der klare inhaltliche Richtlinien enthält, die andere in dieser Schärfe nicht haben.
Einige Beispiele:

Seriosität und Kompetenz

  • jährliche Testierung durch Wirtschaftstreuhänder
  • die Spenden werden für die angegebenen Zwecke verwendet
  • ihre Verwendung ist nachprüfbar
  • jede Organisation wird von unabhängigen Prüfern kontrolliert
  • jede Organisation hat fachlich und menschlich qualifizierte MitarbeiterInnenbr>
  • Solidarität, soziale Gerechtigkeit und ethisch Grundorientierung sind wichtige Grundsätze
  • jede Organisation ist dem Prinzip der Sparsamkeit verpflichtet

Ehrlichkeit und Transparenz

  • die Werbung dieser Organisationen wahrt die Würde des Menschen und vermeidet Übertreibungen bzw. Irreführungen
  • Ehrlichkeit in der Werbung – keinen Druck auf SpenderInnen ausüben
  • SpenderInnen werden nicht mit unrealistischen Versprechen gelockt
  • den geplanten Maßnahmen müssen überprüfbare Tatsachengrundlagen zugrunde liegen
  • der Weg der Spenden ist nachvollziehbar
  • es bestehen klare Entscheidungsstrukturen
  • die Verwendung der Spenden ist transparent, eindeutig, überprüfbar und durch Rechnungen belegbar
  • Unbeschadet der Regelungen des Konsumentenschutzes gibt es ein generell unbegrenztes Rücktrittsrecht

Information und Dokumentation

  • jährlicher umfassender Finanzbericht – Verrechnungsrichtlinien sind vorgeschrieben
  • jede Spende wird dokumentiert: wem, wo und wie geholfen wird
  • klare Verrechnungsrichtlinien liegen vor: Aufteilung der Ausgaben nach Projekten, Projektdurchführung, Bildung, Werbung und Verwaltung
  • die Öffentlichkeit wird über Herkunft und Verwendung der Mittel informiert
  • alle InteressentInnen erhalten einen Jahresbericht
  • Kennzahlen zeigen die Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Wirksamkeit der Spenden
© Koo (Koordinierungsstelle der Österreichischen Bischofskonferenz für internationale Entwicklung und Mission) www.koo.at