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Welche Regelungen gibt die Katholische Kirche für missionarisches Handeln in ihrem Namen vor?

Der christliche Missionsauftrag wurde vor allem im Zeitalter des Kolonialismus vielfach auf missbräuchliche Weise interpretiert und ausgeführt. Praktiken wie Zwangsbekehrung, Manipulation oder kulturelle Umerziehung im Namen des Glaubens widersprechen fundamental sowohl der Botschaft des christlichen Evangeliums als auch der heutigen offiziellen Lehre der Katholischen Kirche. Dennoch wirken derartige Missionspraktiken punktuell auch heute noch fort. Daher gibt die Katholische Kirche gemeinsam mit anderen christlichen Kirchen konkrete Regeln für missionarisches Handeln vor [1].

 

Das Werben um Verständnis für den eigenen Glauben darf demnach „nicht auf Kosten der Rechte und religiösen Empfindungen anderer gehen“. Folglich ist jede Form von Zwang, Gewalt oder Manipulation in der Missionstätigkeit untersagt. Dazu gehört auch die „Ausnutzung von Armut und Not“, wenn etwa versucht wird „Menschen durch materielle Anreize und Belohnungen“ für die eigene Konfession zu gewinnen. Eine Konversion zum christlichen Glauben darf also nur in „völliger persönlicher Freiheit“ und aus eigenem Willen erfolgen. Zudem sind Christ*innen zu umfassendem Respekt gegenüber anderen religiösen und kulturellen Vorstellungen und Praktiken aufgerufen. Statt anderen ihre eigenen Überzeugungen aufzuzwingen, sollten sie versuchen „den Glauben […] anderer kennen zu lernen“ und „das anzuerkennen und wertzuschätzen, was darin gut und wahr ist“. Dabei sind Christ*innen aus ihrem eigenen Glauben heraus gefordert, sich auch für die Religions- und Glaubensfreiheit anderer Religionen einzusetzen.

 

__________________________________________

[1] Alle folgenden Zitate siehe Päpstlicher Rat für den Interreligiösen Dialog/Ökumenischer Rat der Kirchen/Weltweite Evangelische Allianz (2011): Das christliche Zeugnis in einer multireligiösen Welt: Empfehlungen für einen Verhaltenskodex.

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