UN-Beschluss zum Klimagutachten des Internationalen Gerichtshof unterstützen
Der internationale Gerichtshof (IGH) hat nach überwältigender Aufforderung der UN-Generalversammlung im Juni 2025 ein Gutachten zur Verantwortung von Staaten gegenüber dem Klimawandel herausgegeben. Darin stellt der höchste Gerichtshof der Welt eindeutig fest, dass Klimaschutz unabdingbar für die Erfüllung der Menschenrechte ist und unzureichender Klimaschutz eines Staates sowie unzureichende Kooperation der Staaten untereinander zur Erreichung des 1,5°C Zieles ein Bruch des internationalen Rechts mit massiven Konsequenzen für die jeweiligen Staaten darstellen kann (u.a. Reparationen).
Dieser Beschluss gibt rechtlichen Rückenwind für nationale und internationale Klimapolitik. Um dieser starke und Orientierung gebende Rechtsmeinung zu stärken, erarbeitet eine Gruppe von Staaten unter der Leitung des Inselstaats Vanuatu eine Resolution für die UN-Generalversammlung, in welcher die Erkenntnisse des internationalen Gerichtshofes anerkannt werden und Schritte zur konkreten Umsetzung gestartet werden.
Österreich und die EU haben sich noch nicht klar zur Annahme der Resolution – deren konkreter Text noch bis Anfang Mai verhandelt wird – positioniert. Daher haben mehrere Netzwerke und Dachverbände – welche gemeinsam über 300 zivilgesellschaftliche Organisationen in Österreich repräsentieren – einen Brief an Außenministerin Mag.a Beate Meinl-Reisinger geschrieben, um sie zur Unterstützung der Resolution aufzufordern sowie zu einer positiven Koordination innerhalb der EU zu ermutigen. Die Abstimmung soll in der 2. Mai-Hälfte stattfinden.

Weitere Unterlagen:
- Presseaussendung der AG Globale Verantwortung mit Stimmen der Netzwerke
- Brief an Außenministerin Beate Meinl-Reisinger
- Hintergrundinformationen zum Klimagutachten
- Das Klimagutachten im Original „Obligations of States in Respect of Climate Change“
Der Brief im Wortlaut:
Unterstützung der UNGA-Resolution zum Klimagutachten des Internationalen Gerichtshofs durch Österreich
Wien, 15. April 2026
Sehr geehrte Frau Außenministerin Mag.a Beate Meinl-Reisinger,
Wie Ihnen bekannt ist, hat der Inselstaat Vanuatu mit Unterstützung einer regionsübergreifenden Kerngruppe von Staaten einen Resolutionsentwurf eingebracht, der die gemeinsame Umsetzung völkerrechtlicher Verpflichtungen von Staaten im Zusammenhang mit dem Klimawandel zum Gegenstand hat und der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur Prüfung durch die Mitgliedstaaten vorgelegt wurde. Der Entwurf begrüßt das historische sowie einstimmige Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (ICJ Advisory Opinion on the Obligations of States in respect of Climate Change) vom Juli 2025, welches das Menschenrecht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt als eine wesentliche Voraussetzung für die Wahrnehmung anderer Menschenrechte darstellt und Vertragsstaaten laut dem Völkerrecht dazu verpflichtet sieht, die wirksame Ausübung dieses Rechts zu gewährleisten. Die geschaffene rechtliche Klarheit soll durch die Resolution in praktische Maßnahmen umgesetzt werden sowie die Zusammenarbeit zwischen den Staaten stärken und kann damit sowohl zu mehr Klimagerechtigkeit beitragen als auch – gerade im Kontext aktueller Entwicklungen – internationales Recht stärken.
Mit vorliegendem Brief wollen über 300 zivilgesellschaftliche Organisationen aus den Bereichen Menschenrechte, Klima, nachhaltige Entwicklung, Frauen- und Kinderrechte sowie Unternehmens-verantwortung – vertreten durch ihre Netzwerke – Sie, Frau Bundesministerin, ermutigen, diese Resolution bei der Abstimmung in der UN-Generalversammlung Anfang Mai 2026 zu unterstützen sowie sich aktiv für eine koordinierte Zustimmung innerhalb der Europäischen Union einzusetzen.
Acht Monate nach der Verkündung des Gutachtens durch den Internationalen Gerichtshof (IGH) befindet sich die internationale Gemeinschaft in einer veränderten Ausgangslage: Sie verfügt nun über ein hohes Maß an rechtlicher Klarheit hinsichtlich der sich aus dem Klimawandel ergebenden völkerrechtlichen Verpflichtungen, insbesondere mit Blick auf internationale Zusammenarbeit, Sorgfaltspflichten und Handeln nach Treu und Glauben. Das Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof war durch eine Rekordbeteiligung von Staaten und auch zivilgesellschaftlichen Akteur*innen geprägt, wobei die Botschaft eindeutig ausfiel: Klimaschutz ist keine Frage politischer Präferenzen, sondern eine Frage menschenrechtlicher Verantwortung gegenüber gegenwärtigen und zukünftigen Generationen.
Die UN-Generalversammlung hat nun sowohl die Möglichkeit als auch die Verantwortung, entschlossen zu handeln. Die vorgeschlagene Resolution ist nicht nur von symbolischer Bedeutung, sondern stellt ein praktisches Instrument dar, um das multilaterale System von der Rhetorik hin zur Umsetzung zu führen. Insbesondere bekräftigt der aktuelle Resolutionsentwurf das Gutachten des IGH und fordert alle Staaten nachdrücklich auf, die internationale Zusammenarbeit bei der Erfüllung bestehender rechtlicher Verpflichtungen zu verstärken; einen Konsens über eine rasche, gerechte und ausgewogene Abkehr von fossilen Brennstoffen zu erzielen; die historische, ungerechte und sich verschärfende Realität klimabedingter Verluste und Schäden anzuerkennen; sowie die Zusammenarbeit in einem derzeit unter Druck stehenden multilateralen System zu vertiefen. Diese Elemente sind zentral für den Schutz des Lebens, der Stabilität und der Glaubwürdigkeit einer regelbasierten internationalen Ordnung und sollen durch die Resolution gestärkt werden.
Diese Abstimmung ist ein Moment, der Entschlossenheit erfordert. Nicht nur für die Menschen in Österreich, sondern vor allem für die verletzlichsten Bevölkerungsgruppen weltweit ist die Klimakrise kein fernes Risiko mehr, sondern eine gegenwärtige und sich verschärfende Realität, die bereits heute Wirtschaft, Sicherheit, öffentliche Gesundheit und das Überleben ganzer Gemeinschaften beeinflusst. In diesem Zusammenhang sind Vorsicht und Verzögerung keine neutralen Entscheidungen, sondern haben konkrete negative Folgen. Da für die österreichische Außenpolitik Menschenrechte und insbesondere der Schutz von Frauen- und Kinderrechten Kernanliegen sind, ist die Unterstützung einer ambitionierten Resolution eine konsequente Umsetzung des Engagements. Zugleich ist eine starke Resolution ein klares Signal dafür, dass die internationale Gemeinschaft bereit ist, der Klimakrise mit der gebotenen Ernsthaftigkeit und Dringlichkeit zu begegnen. Die UN-Generalversammlung hat die Möglichkeit zu zeigen, dass das Völkerrecht und der Multilateralismus weiterhin in der Lage sind, kollektives Handeln zu leiten.
Die Unterstützung dieser Resolution steht im Einklang mit etablierten Prozessen der Vereinten Nationen und den Kernanliegen der österreichischen Außenpolitik. Die Generalversammlung dient als Forum zur Reaktion auf Gutachten des IGH, indem sie Transparenz und Abstimmung zwischen den Mitgliedsstaaten sowie eine konstruktive Prüfung von Umsetzungswegen fördert. In einer Zeit, in der das Vertrauen in internationale Institutionen auf die Probe gestellt wird, zeigt ein starkes Ergebnis, dass rechtliche Leitlinien weiterhin in kohärente und zukunftsgerichtete Maßnahmen umgesetzt werden können.
In diesem Sinne ersuchen wir Sie, für eine positive Verabschiedung der Resolution zu stimmen und sich zudem aktiv für eine Unterstützung innerhalb der Europäischen Union einzusetzen.
Gerne stehen wir zur Verfügung, um Perspektiven der Zivilgesellschaft zu teilen, welche Sie bei der Erreichung einer ambitionierten und zugleich umsetzbaren Resolution unterstützen können.
Mit freundlichen Grüßen,
AG Globale Verantwortung
Allianz für Klimagerechtigkeit
Koordinierungsstelle der Österreichischen Bischofskonferenz für internationale Zusammenarbeit und Weltkirche
NeSoBe – Netzwerk Soziale Verantwortung
Netzwerk Kinderrechte Österrreich
Österreichische Liga für Menschenrechte
SDG Watch Austria
WIDE – Entwicklungspolitisches Netzwerk für Frauenrechte und feministische Perspektiven
