COP30: Zivilgesellschaftliche Partizipation an den Klimaverhandlungen vertraglich absichern
Der brasilianische Präsident bezeichnete die COP30 als „Kehrtwende-COP“. Umweltschützer*innen, indigene Völker und weitere Expert*innen legten im Rahmen des Gastgeberland-Abkommens (Host Country Agreement) Empfehlungen vor, um die Stimmen der Klimaschützenden auf der Konferenz sinnvoll einzubeziehen.
Brasiliens jüngster politischer Wandel und sein erneuertes Engagement für eine inklusive Regierungsführung bieten eine einzigartige Gelegenheit, einen Präzedenzfall dafür zu schaffen, wie Klimaverhandlungen geführt werden können und sollten.
Von entscheidender Bedeutung ist in diesem Moment das Host Country Agreement (HCA) – ein Vertrag zwischen der UNFCCC und der Regierung des Gastgeberlandes, welcher die Bedingungen für die Organisation der Klimakonferenz festlegt.
Das HCA regelt wesentliche Aspekte wie Sicherheit, Visabestimmungen, Teilnehmerrechte, Versammlungsfreiheit und Datenschutz. Kurz gesagt: Es prägt den zivilgesellschaftlichen Raum, der Umwelt- und Menschenrechtsverteidiger*innen, indigenen Völkern und der Zivilgesellschaft während der Konferenz zur Verfügung steht. Es kann die demokratische Teilhabe entweder stärken oder schädlich einschränken.
Die KOO hat mit über 140 weiteren Organisationen folgende Empfehlungen an die Präsidentschaft unterstützt (gesamter Brief)
Schutz der Menschenrechte
- Ausdrückliche Garantie des Rechts auf friedliche Versammlung, freie Meinungsäußerung, Zugang zu Informationen und öffentliche Beteiligung
- Nicht-Vergeltungsklauseln, die Überwachung, Inhaftierung oder Repressalien gegen Teilnehmer*innen während oder nach der COP verbieten
Transparenz und Rechenschaftspflicht
- Obligatorische Offenlegung aller Sponsorings; Verbot von Sponsoring durch Unternehmen mit umweltschädlichen Geschäftspraktiken
- Eine Richtlinie zu Interessenkonflikten (conflict-of-interest policy), die Offenlegung der Organisator*innen erfordert
- Mechanismen zur Entgegennahme und Beantwortung von Beschwerden über Menschenrechtsverletzungen
Beobachterzugang und öffentlicher Raum
- Klare Regeln für den ungehinderten Zugang von Beobachter*innen zu den Verhandlungsräumen
- Veröffentlichung aller Anforderungen und Fristen für Side Events und die Beteiligung der Zivilgesellschaft
Sicherheit und rechtliche Unterstützung
- Menschenrechtsschulung für Sicherheitskräfte; Verbot exzessiver Gewaltanwendung
- Ein Schnellreaktionsprotokoll und ein Rechtshilfesystem für gefährdete Verteidiger*innen
- Einsatz neutraler Beobachter*innen zur Dokumentation von Missbräuchen oder Bedrohungen
Digitale und physische Zugänglichkeit
- Veranstaltungsorte müssen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein und familienfreundliche Räume bieten
- Die virtuelle Teilnahme muss durch eine hochwertige Technologieinfrastruktur unterstützt werden
- Informationen müssen in mehreren Formaten und Sprachen verfügbar sein
Visum und Reisezugang
- Kostenlose, schnelle und faire Visaerteilung, einschließlich E-Visa und nicht-digitaler Alternativen
- Benennung einer Visa-Kontaktstelle und Verbot diskriminierender Visumverweigerungen
Unterkunft und Erschwinglichkeit
- Regierungskoordination zur Bereitstellung erschwinglicher und sicherer Unterkünfte für Teilnehmer*innen, insbesondere aus Ländern des Globalen Südens
Privatsphäre und Datenschutz
- Verbot von Spyware und unrechtmäßiger Überwachung; starker Schutz der persönlichen Daten aller Teilnehmer*innen
Vollständige öffentliche Bekanntgabe der Vereinbarung
- Der vollständige Text des Gastlandabkommens muss unmittelbar nach der Unterzeichnung veröffentlicht werden, ohne Streichungen im Zusammenhang mit bürgerlichen Freiheiten oder der Teilnahme
Mit Dank an Global Witness für die Zusammenfassung hier.