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Ethisches Veranlagen ist voraussetzungsvoll

Die Katholische Kirche hat ihre Richtlinien für Ethische Geldanlagen aktualisiert und in verschiedenen Punkten verschärft. Eine wesentliche Änderung gegenüber den seit 2018 geltenden Bestimmungen betrifft den Ausstieg bei der Veranlagung in Gold und andere Edelmetalle, wegen der mit ihrer Gewinnung verbundenen negativen Auswirkungen.

 

Als 2019 der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen beschlossen wurde, war das ein weltweit beachtetes Zeichen. Denn die Herangehensweise der Kirche zu Fragen des ethischen Investments ist ein wesentlicher Aspekt, um als Institution am sozial-ökologischen Wandel mitzuwirken und so die eigene Sendung glaubwürdig zu leben.

Die im Dokument formulierten Prinzipien des ethischen Investments lauten "Positionieren, Stimulieren, Transformieren" und werden umgesetzt durch konkrete Ausschlusskriterien, den "Best-in-Class-Ansatz" im Blick auf besonders veranlagungs- und somit förderungswürdige Projekte und durch "Engagement" zwecks konkreter Einflussnahme auf Institutionen mittels Investitionen.

Gegen Gold und Wasser-Monopole
Eine Verschärfung bringt die Richtlinie im Blick auf physisches Gold und alle anderen Edelmetalle, in die Neuinvestition nicht mehr zulässig sind. Wörtlich heißt es dazu: "Einen besonderen Platz als Geldanlage nehmen seit jeher die Edelmetalle ein, namentlich Gold. (...) Die Gewinnung neuen Goldes ist jedoch mit enormen Schäden für die Umwelt sowie ausbeuterischen und gesundheitsschädlichen Arbeitsbedingungen verbunden. Daher sind Investitionen in Unternehmen und Projekte, die Goldabbau betreiben (z.B. Aktien oder Anleihen von Goldminen-Unternehmen), physisches Gold und Finanzinstrumente, die zu einer weiteren Nachfrage nach physischem Gold beitragen (z.B. mit physischem Gold gedeckte Schuldverschreibungen), abzulehnen. Eine Risikoabsicherung mittels an die Entwicklung des Goldpreises gekoppelter Finanzprodukte (z.B. nicht mit physischem Gold hinterlegte Derivate und Zertifikate) ist bei Vorliegen gewichtiger Gründe ebenso möglich wie die Beibehaltung von bereits existierenden Anlagen in physischem Gold. Analog verhält es sich mit anderen Edelmetallen."

 

Ein weiteres neues Ausschlusskriterium betrifft die Privatisierung von Trinkwasser. Demnach sind Investitionen in Unternehmen unzulässig, wenn der Ankauf oder Besitz von Wasservorkommen unter Ausnutzung einer Monopolstellung zulasten der lokalen Bevölkerung geht.

 

Die aktualisierte Richtlinie finden Sie hier.

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