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Diözesen erlassen Vorgaben zu Coronavirus-Maßnahmen

Gottesdienste in Kirchenräumen österreichweit auf 100 Teilnehmer beschränkt, teils unterschiedlicher Umgang bei kleineren Veranstaltungen - Diözesen stärken Informationsangebot und liefern Hilfen für Feiern in privatem Rahmen

11.03.2020

Alle großen Gottesdienste sind in Österreich seit Dienstag vorübergehend ausgesetzt: Die Bestimmung der Bundesregierung, wonach zur Eindämmung der Corona-Infektionen alle Veranstaltungen mit maximal 100 Personen in einem Raum bzw. 500 Personen im Freien stattfinden dürfen, treffen auch die katholischen Sonntagsmessen des Landes empfindlich. Die verbindlichen Erlässe, mit denen die Diözesen darauf reagiert haben, leisten dieser neuen Realität Folge, unterscheiden sich jedoch voneinander teils deutlich: Während in den meisten Landesteilen, darunter in den Erzdiözesen Wien und Salzburg, Gottesdienste mit maximal 100 Teilnehmern in Kirchen möglich sind, sagte etwa die Diözese Feldkirch ausnahmslos alle Gottesdienste ab, und in der Diözese Gurk-Klagenfurt wird keine Kommunion gespendet.

 

Die Erzdiözese Wien legt Wert darauf, dass kirchliches Leben im Rahmen der Vorgaben weiter stattfindet. Was die Gottesdienste betrifft, werden bei den sonst teilnehmerstarken Sonntagsmessen nur 100 Personen ins Kirchengebäude gelassen. Darüber hinaus setzt man auf die Mitfeier über die Medien: "Radio Klassik Stephansdom" überträgt neben dem Sonntagsgottesdienst (10.15 Uhr) ab sofort auch an jedem Werktag die 12-Uhr-Messe aus dem Stephansdom. Der Dom selbst wurde für Touristen geschlossen, während Gläubige zu den üblichen Öffnungszeiten zum Gebet und Beichte eingelassen werden - jedoch nur jeweils 100 gleichzeitig, um den staatlichen Vorgaben zu genügen.

 

Leichter als in ländlichen Regionen fällt das Ausweichen auf weniger frequentierte Sonntagsgottesdienste in urbanen Gebieten - allen voran in der Bundeshauptstadt, wo die Erzdiözese in ihrem schon am Dienstag veröffentlichten Schreiben auch explizit zu dieser Praxis rät. Auch die ohnehin von weniger Personen besuchten Werktagsmessen würden sich als Alternative anbieten. Die Kirchen seien zudem tagsüber wie bisher geöffnet und sollten verstärkt auch außerhalb der Gottesdienstzeiten zum persönlichen Gebet aufgesucht werden, so die Anregung von Kardinal Christoph Schönborn. Wie alle anderen Diözesanbischöfe auch, dispensierte der Wiener Erzbischof die Gläubigen von der Sonntagspflicht, sollte aufgrund der Maßnahmen eine Teilnahme am Sonntagsgottesdienst nicht möglich oder angeraten sein. (Informationen und Übersicht über Terminabsagen der Erzdiözese Wien unter www.erzdioezese-wien.at/kircheundcorona)

 

100/500-Regel in Salzburg

 

Eine genau den Regierungsvorgaben entsprechende Regelung trat am Mittwoch auch in den 220 Pfarren der Erzdiözese Salzburg in Kraft. Alle Gottesdienstformen und kirchlichen Veranstaltungen müssen sich an die Regel halten, wonach in Räumen nicht mehr als 100, im Freien nicht mehr als 500 Teilnehmer erlaubt sind. An Begräbnissen sollen in Absprache mit den Bestattungsunternehmen nur Verwandte und Angehörige teilnehmen, wobei von Beileidsbekundungen per Hand abzusehen sei, lautet eine der Vorsichtsmaßnahmen. Auf der Internetseite www.kirchen.net/corona informiert die Erzdiözese über weitere Regelungen und Terminabsagen.

 

Nur Gottesdienste in Graz, Eisenstadt und St. Pölten

 

In der Steiermark, im Burgenland und auch im westlichen Niederösterreich sind "alle Veranstaltungen unabhängig von der Anzahl der Beteiligten abgesagt", wie etwa Thomas Stanzer, Pressesprecher der Diözese Graz-Seckau, mitteilte. Einzig die Gottesdienste und die seelsorgliche Betreuung sollen so gut wie möglich - insofern sie den Teilnehmer-Obergrenzen entsprechen - weitergehen. Unverändert bleibt auch der Dienst an Kranken: Dieser sei "eine Kernaufgabe der Kirche und soll im Ermessen der Priester und der Haupt- und Ehrenamtlichen in der Krankenhaus- und Pflegeheimseelsorge weitergehen, sofern das von den Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen erlaubt und gewünscht ist".

 

Ähnlich die Diözese Eisenstadt, wo außer den nur in kleinem Rahmen stattfindenden Gottesdiensten ebenfalls ausnahmslos "alle kirchlichen Veranstaltungen unabhängig von den teilnehmenden Personen abzusagen" sind. Als Beispiele dafür werden Pfarrvisitationen, Wallfahrten, Vorträge, Fastensuppen-Essen und Sitzungen genannt. Dennoch solle das kirchliche Leben im Rahmen der Vorgaben "so weit wie möglich weitergehen" und die Kirchen bleiben geöffnet. "Die Gläubigen werden aufgefordert, sich mit dieser für die ganze Gesellschaft völlig neuen Situation in Besonnenheit auseinanderzusetzen", heißt es in einem Schreiben der Diözesanleitung vom Mittwoch.

 

Die Diözese St. Pölten schreibt ihren Pfarren vor, die Gottesdienste und die seelsorgliche Betreuung solle "so gut es geht erhalten bleiben", freilich mit der 100-500-Beschränkung und weiteren Auflagen: Mund- und Kelchkommunion sind verboten, letztere auch für Konzelebranten, Diakone und Kommunionhelfer, und nur eine einzige Person darf die Kommunion spenden. Sämtliche anderen Veranstaltungen bis 3. April sind unabhängig von der Personenanzahl abgesagt. Als Beispiele führt die Diözese eine ganze Liste an: "Sitzungen des Pfarrgemeinderates, Pfarrcafes, Fortbildungen, Seminare, Klausuren, Kirchenchorproben, Einkehrtage, Vorträge, Konzerte, Seniorenrunden, Fastensuppen-Essen, Elternabende, Eltern-Kind-Gruppen, Jungscharstunden, Ministrantenstunden, Vorbereitungsstunden für die Sakramente".

 

Die Diözesanleitung richtete an alle Gläubigen die besondere Bitte, "umsichtig miteinander umzugehen und insbesondere Personen mit erhöhtem Erkrankungsrisiko besonders zu schützen", heißt es in dem Schreiben. Auf der Diözesanhomepage werden unter www.dsp.at/corona alle für die betroffenen Pfarren relevanten Informationen gesammelt; die Kontaktstelle für Fragen seitens der Pfarren ist das Bischöfliche Ordinariat.

 

Gebetsvorschläge in Linz

 

In der Diözese Linz, wo ebenfalls die 100-500-Regelung in Kraft ist, veröffentlichte das Liturgiereferat (www.liturgie-linz.at) Hilfen und Gebetsvorschläge für die Feier zu Hause, um damit statt im Pfarrgottesdienst durch privates Gebet im Familienkreis via Messübertragungen in Radio, Fernsehen oder Livestream den Sonntag zu begehen. Basis dieser Texte bilden das Neue Gotteslob sowie Internetseiten, auf welchen die jeweiligen Tageslesungen ersichtlich sind. Für Gläubige gilt das Fehlen in der Sonntagsmesse als entschuldigt, sofern der Besuch unmöglich oder nicht angeraten ist, ist dem entsprechenden Dispens durch Bischof Manfred Scheuer zu entnehmen.

 

Im verbindlichen Erlass des Linzer Diözesanbischofs finden sich neben den Teilnehmer-Beschränkungen auch Maßnahmen wie das Aussetzen von Mund- und Kelchkommunion, Verzicht auf Weihwasser und Friedensgruß-Formen ohne Handschlag. Weiters gilt wie in mehreren anderen Diözesen auch in Oberösterreich, dass Beerdigungen nur im kleinen Familienkreis stattfinden dürfen, ebenso Taufen und Hochzeiten. Große Feiern oder Requiems müsse man allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.

 

Tiroler Bildungshäuser mit Teileinschränkung

 

In Tirol sind Gottesdienste mit bis zu 100 Teilnehmern weiterhin möglich. Die Diözese Innsbruck hat im Seelsorgeamt eine eigene Info-Hotline für ihre Mitarbeiter eingerichtet, um somit konkrete Fragen zum Corona-Thema zu beantworten. Weiters betonte Generalvikar Florian Huber in einem Schreiben, es gelte nun Sitzungen mit größeren Gruppen entweder zu verschieben oder online abzuhalten. Detaillierte Informationen gibt es in Tirol zudem u.a. zum Betrieb kirchlicher Bildungshäuser, die kleinere Veranstaltungen mit weniger als 100 Teilnehmern vorerst weiter durchführen können - auch mehrere dieser im selben Haus, selbst wenn dann insgesamt über 100 Menschen anwesend sind. Die Seelsorge bei Kranken und in Alten- und Pflegeheimen werde fortgesetzt, anders die derzeit laufende Caritas-Haussammlung: Sie wurde bis Ende April ausgedehnt, pausiert jedoch vorerst.

 

Feldkirch: Alle Messen abgesagt

 

Keinen Gebrauch von der 100-500-Regelung macht die Diözese Feldkirch, wo es bis 27. März überhaupt keine öffentlichen Gottesdienste - auch nicht Werktags - gibt. Es sei dies eine "schmerzliche, aber notwendige Entscheidung als Ausdruck unserer Verantwortung zum Wohl der ganzen Gesellschaft", erklärte der Generalvikar der Diözese Feldkirch, Hubert Lenz, in einem Schreiben vom Mittwoch an alle Pfarren und Klöster. Und Bischof Benno Elbs betonte: "Innerer Respekt, Verbundenheit und Wertschätzung zeigen sich jetzt in äußerer Distanz." Wie im gesamten Bundesgebiet bleiben die Kirchen inzwischen allerdings zum Gebet geöffnet. Zuletzt (Stand Mittwoch 15 Uhr) gab es in Vorarlberg 13 bestätigte Coronavirus-Infektionen, in ganz Österreich 246. (Corona-Übersichtsseite der Diözese Feldkirch unter www.kath-kirche-vorarlberg.at/corona)

 

Keine Kommunion in Kärnten

 

Drastische Maßnahmen zur Coronavirus-Prävention gibt es auch in der Diözese Gurk-Klagenfurt. Gottesdienste finden zwar - wie in den meisten anderen Diözesen mit maximal 100 Gläubigen - statt, doch darüber hinaus gilt in Kärnten: "Die Spendung der Heiligen Kommunion an die Mitfeiernden ist aus dringenden Hygienegründen untersagt", wie Generalvikar Johann Sedlmaier in seinem Schreiben verfügte. Wiederbelebt werden solle stattdessen "die kirchliche Tradition der geistlichen Kommunion, die seit jeher fester Bestandteil der eucharistischen Kommunion ist". Weitere Auflagen: Die Gläubigen müssen mindestens einen Meter Abstand zu anderen einhalten, und auch bei Chören oder sonstigen Gruppen gelte es, ein Zusammenstehen oder -sitzen auf engem Raum unbedingt zu vermeiden.

 

Während andere Diözesen Taufen, Hochzeiten und Seelenmessen in kleinem Rahmen - mit der behördlichen Höchstzahl von Teilnehmern - erlauben, sind die Kärntner Pfarren angewiesen, sie zu verschieben; auch Heilig-Haupt-Andachten, ausnahmslos alle Pfarrveranstaltungen und alle öffentlichen Termine von Bischof Josef Marketz fallen aus. Begründet werden die vorerst bis 3. April geltenden strengen Vorgaben von der Diözese Gurk-Klagenfurt "mit dem Schutz aller und vor allem älterer, geschwächter oder sonst besonders gefährdeter Personen, der nur durch gemeinsames Handeln bzw. Unterlassen, das nicht der Einsicht und dem Gutdünken einzelner überlassen bleibt, möglich ist". In Kärnten gab es am Mittwochnachmittag drei bestätigte Infektionsfälle.

 

Auch Militärdiözese betroffen

 

Alle Behördenvorgaben hinsichtlich der Corona-Präventionsmaßnahmen sind auch für die Gottesdienste und Veranstaltungen der katholischen Militärdiözese gültig. Bei den Gottesdiensten halte man sich an die Obergrenzen von 100 bis 500 Teilnehmern, bestätigte Militärbischof Werner Freistetter am Mittwoch. Anders als in den übrigen Diözesen wurde dabei in den Hygiene-Bestimmungen nicht auf die Empfehlungen der Liturgischen Kommission der Bischofskonferenz, sondern auf jene des Bundesheeres verwiesen.

 

 

Quelle: kathpress

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